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Dokument-ID: 1095749
2.2.1 Allgemeine Bestimmungen
Mit der Einführung des Unternehmensgesetzbuches (UGB) durch das Handelsrechts-Änderungsgesetz – HaRÄG (BGBl I Nr 120/2005) mit 01.01.2007 wurden die bis dahin geltenden Firmenbildungsvorschriften grundlegend geändert und erfolgte eine weitgehende Liberalisierung des Firmenrechts.