Neu
Dokument-ID: 1178546
26.1 Allgemeine Anmerkungen
Allgemeine Anmerkungen
Aufgrund der kommerziellen und auch rechtlichen Bedeutung von Internetseiten sollen die im Firmenbuch eingetragenen Rechtsträger (vgl § 2 FBG) die Möglichkeit haben, auch ihre Internetadressen in der ADV-Datenbank eintragen zu lassen (siehe § 3 Abs 3 FBG).