11 Entscheidung des Firmenbuchgerichts
Ab- oder Zurückweisung – Allgemein
Handelt es sich um einen nicht verbesserungsfähigen Mangel, kommt der Antragsteller dem Verbesserungsauftrag iSd § 17 FBG nicht nach oder äußert sich dahingehend, dem Verbesserungsauftrag nicht nachkommen zu können bzw zu wollen, so ist der Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch – je nach Art des Mangels – ab- oder zurückzuweisen.
Beschlüsse über Ab- oder Zurückweisungen eines Firmenbuchantrages sind – so wie auch widerstreitende Anträge – zu begründen (Jennewein, Kommentar zum Firmenbuchgesetz (2020) § 20 Rz 3).