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Dokument-ID: 1178541
25.1 Allgemeine Anmerkungen
Die Generalversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auf Verlangen des Hauptgesellschafters die Übertragung der Anteile der übrigen Gesellschafter auf den Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer angemessen Abfindung beschließen. Hauptgesellschafter ist, wem mindestens 90 % des gesamten Stammkapitals gehören.