© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 347859

FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

22.1 Publizitätswirkungen des Firmenbuches

Sämtliche Antragsteller, deren Rechtsvertreter (Notar bzw Rechtsanwalt) sowie auch die Firmenbuchgerichte sind darauf bedacht, dass sämtliche Neueintragungs- bzw Änderungsanträge so schnell wie möglich in der Datenbank des Firmenbuches durch die Entscheidungsorgane (Richter, Rechtspfleger) vollzogen werden können. Dieses rasche Aufscheinen von neu eingetragenen Rechtsträgern (vgl § 2 FBG) bzw die Änderungen von rechtsrelevanten Daten der bereits eingetragenen Rechtsträger (vgl §§ 3 ff FBG) hat einerseits einen wirtschaftlichen Hintergrund, ist aber vor allem im Hinblick auf die Publizitätswirkungen des Firmenbuches iS des § 15 HGB geboten. Der wirtschaftliche Hintergrund besteht hauptsächlich darin, dass die Organe von Rechtsträgern erst dann als zur Vertretung berechtigt anerkannt werden, wenn sie im Firmenbuch eingetragen sind, obwohl – außer bei Neueintragungen – eine Eintragung ins Firmenbuch nur mehr deklarative Wirkung hat.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop