3.4.6 AGB der Provider
Wie bereits erwähnt, hat die verstorbene Person zu Lebzeiten noch die Möglichkeit, das rechtliche Schicksal ihrer persönlichen digitalen Güter unmittelbar mit ihrem Vertragspartner (Provider, Dienstleister, Betreiber) vertraglich zu regeln. Die Nutzung von Online-Diensten basiert regelmäßig auf standardisierten Vertragsklauseln, den so genannten Allgemeinen Geschäfts- oder Nutzungsbestimmungen (AGB); daher wird in der Praxis eine Vertragsbefristung oder auch eine (Nicht-)Vererblichkeit des Vertragsverhältnisses nur über entsprechende AGB-Klauseln möglich sein. Im Weiteren soll daher die diesbezügliche Rechtslage zur Zulässigkeit derartige Vereinbarungen in AGBs kurz dargestellt werden: