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Neu Dokument-ID: 1063058

Alexander Kdolsky - Dominik Rammelmüller | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.3 Voraussetzungen

Der Nachlassgläubiger, der die Separation beantragt, muss seine Forderung zwar bescheinigen; der strikte Nachweis des Bestands der Forderung kann aber nicht verlangt werden (OGH 16.11.2012, 6 Ob 197/12g).

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