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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

18.3 Problemfelder und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Familienunternehmen

Grundlagen

Die Europäische Kommission definiert ein Unternehmen beliebiger Größe als Familienunternehmen, wenn

  • die Entscheidungsgewalt mehrheitlich in der Hand der natürlichen Personen, die das Unternehmen gegründet oder es erworben haben, oder in der Hand der Ehepartner, Eltern und Kinder oder direkten Erben liegt;
  • die Entscheidungsgewalt mehrheitlich direkt oder indirekt von diesen Personen ausgeübt wird;
  • mindestens ein Mitglied der Familie in der Unternehmensführung eingebunden ist;
  • bei börsenotierten Unternehmen reicht es, wenn die Familie über 25 % der Stimmrechte hält (Europäische Kommission, Overview of family business relevant issues, final report of the expert group 2009, online abrufbar unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/promoting-entrepreneurship/family-business/index_en.html; Mittelstandsbericht des BMWFJ 2012, 70; Kalss/Probst, Familienunternehmen [2013] Rz 2/10 ff.)

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