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Dokument-ID: 1136918
22 Vermögensverwaltung für minderjährige Erben oder Geschenknehmer
Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten (§ 170 Abs 1 ABGB).