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Dokument-ID: 1235066
3.7 Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und Telekommunikationsgeheimnis
Insbesondere bei digitalen Gütern kann die Frage nach deren (Weiter-)Verwendung problematisch sein; entscheidend ist hierbei zunächst der letzte Wille der verstorbenen Person. Sodann kann die konkrete Nutzung dieser Güter aber auch durch das postmortale Persönlichkeitsrecht beeinflusst werden.