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Ulrich Wanderer | Praxiswissen | Fachbeitrag

17 Mediation bei erbrechtlichen Belangen

Mediation bei erbrechtlichen Belangen

Mediation, die konsensorientierte außergerichtliche Konfliktbelegung unter Beiziehung eines allparteilichen Dritten, des Mediators hat sich in den vergangenen Jahren als Konfliktmanagementmethode etabliert. Mediation unterscheidet sich dabei von den anderen Konfliktbeilegungseinrichtungen wie Gericht, Schiedsgericht, Schlichtungsstellen oder auch Ombudsstelle darin, dass die Kompetenz zur Lösung des Konfliktes nicht an eine dritte, übergeordnete Stelle delegiert wird, sondern der Mediator den Parteien der Mediation (Medianden) als Wegbereiter zu einer Lösung zur Seite steht. Er versteht sich dabei nicht als neutrale Instanz, sondern viel mehr als allparteiliche Unterstützung der Medianden. Allparteilichkeit bedeutet in diesem Kontext, dass der Mediator die Anliegen beider Parteien dahingehend unterstützt, dass er sich nicht auf die trennenden Aspekte, sondern eher auf die Gemeinsamkeiten konzentriert und diese in den Mittelpunkt stellt. Man könnte auch sagen: der Mediator sitzt mit den Medianden auf der gleichen Seite und kämpft mit ihnen gemeinsam (Allparteilichkeit) gegen den Konflikt, der sich oft nur als Missverständnis herausstellt.

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