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Dokument-ID: 1129138
4.3.7 Durch Vermächtnisse erschöpfte Verlassenschaft; Unmöglichkeit der Vermächtniserfüllung (§§ 690, 691 ABGB)
Vergütungsansprüche des beschränkt haftenden Erben (§ 690 ABGB)
Wenn die angeordneten Vermächtnisse in der Verlassenschaft zwar Deckung finden, für den Erben allerdings nach Befriedigung der Vermächtnisnehmer nichts mehr übrig bleibt, und der Erbe eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, kommt § 690 ABGB zur Anwendung.