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Dokument-ID: 882154
8.3.4 Wirkungen der Erbschafts- und Aneignungsklage (§ 824 ABGB)
Der Anspruch des wahren Erben umfasst nicht nur die Herausgabe des gesamen Verlassenschaftsvermögens, sondern auch den Verkaufserlös aus einer Veräußerung von Verlassenschaftsgegenständen, wobei dem Scheinerben ein Wahlrecht zusteht, eine aus dem Verkaufserlös neu angeschaffte Sache als Surrogat oder den Veräußerungserlös herauszugeben.