© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1008795

Wolfgang Schöberl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Persönliche Servituten

Beendigung durch Tod

Persönliche Servituten hören mit dem Tode auf (§ 529 ABGB, 1. Satz).

Persönliche Dienstbarkeiten enden erst mit dem Tod des Berechtigten. Vorübergehender Nichtgebrauch – etwa aus gesundheitlichen Gründen – bedeutet noch nicht die völlige Zwecklosigkeit der Servitut für den Berechtigten und auch noch keinen (schlüssigen) Verzicht darauf (RS0106151). Fallweiser Aufenthalt tagsüber und fallweise Nächtigung genügen als Ausübung des Wohnrechts (SZ 2007/22).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop