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Dokument-ID: 1016079
4.4.4 Abfindungsansprüche
Können sich die Miterben über die Auszahlung und die Verzinsung der Abfindungen nicht einigen, so hat gem § 22 Abs 1 Tiroler HöfeG das Verlassenschaftsgericht darüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.