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Katrin Korak-Kohl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Ersatzerbschaft (§ 604 ABGB)

Unterschied Ersatzerbschaft – Nacherbschaft

Der Ersatzerbe tritt an die Stelle des gesetzlichen oder eingesetzten Erben. Der Nacherbe soll hingegen zeitlich nach dem Ersteingesetzten Erbe werden.

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