Neu
Dokument-ID: 692754
2.3.2 Versorgungsfreibetrag, § 17 ErbStG
Der erbschaftssteuerpflichtige Ehegatte bzw eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner erhält neben dem allgemeinen Freibetrag (EUR 500.000,–) einen besonderen Versorgungsfreibetrag in Höhe von EUR 256.000,00–.