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Kommentar

Art 12 VO 650/2012

Vermögenswerte in einem Drittstaat

Umfasst der Nachlass des Erblassers Vermögenswerte, die in einem Drittstaat belegen sind, so kann das in der Erbsache angerufene Gericht beschließen, über einen oder mehrere dieser Vermögenswerte nicht zu befinden.

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