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Dokument-ID: 1100168
9.4 Der Erbvertrag im Fall der Scheidung oder Aufhebung der Ehe (§ 1266 ABGB)
Im Fall einer Scheidung oder Aufhebung der Ehe ohne Verschuldensausspruch oder mit dem Ausspruch eines gleichteiligen Verschuldens sowie im Fall einer einvernehmlichen Scheidung erlöschen Erbverträge ex nunc, wenn nicht eine anderslautende Vereinbarung im Erbvertrag vorgesehen wurde.