5.5 Die schwedische Erbschaftsteuer
Schweden hat die Erbschaftsteuer mit Wirkung zunächst ab 1. Jänner 2005 abgeschafft. Unter dem Eindruck der Tsunami-Flutkatastrophe vom 26. Dezember 2004 in Südostasien wurde die Aufhebung der Erbschaftsteuer rückwirkend mit 17. Dezember 2004 in Kraft gesetzt, da sich unter den Todesopfern viele Schweden befanden. Deren Hinterbliebene sollten nicht kurz vor Auslaufen der Erbschaftsteuer mit dieser belastet werden. • [Fußnote: Vgl http://www.kristianstadsbladet.se/opinion/tsunamin-drev-bort-arvsskatten/, abgerufen am 13. September 2016.]