3.3 Wer darf Suizidassistenz in Anspruch nehmen?
Kurzüberblick |
Jede volljährige und entscheidungsfähige Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich darf eine Sterbeverfügung errichten, sofern sie an einer unheilbaren oder dauerhaft schweren Krankheit leidet, die mit einem nicht anders abwendbaren Leidenszustand für die betroffene Person verbunden ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person zweifelsfrei bestätigt wurde (durch zwei Ärzte, die die sterbewillige Person verpflichtend über mögliche Behandlungsalternativen, Palliativmaßnahmen oder andere Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung informieren müssen, sowie durch den Notar oder Mitarbeiter der Patientenvertreter, die die Sterbeverfügung dokumentieren). |