2.1 Persönliche Erbschaft-/Schenkungssteuerpflicht
Unbeschränkte Steuerpflicht, § 2 I Nr 1 ErbStG
Verfügt entweder der Erblasser zur Zeit seines Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung über einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wird gem § 2 I Nr 1 a ErbStG die unbeschränkte Steuerpflicht unabhängig von der Staatsangehörigkeit in Deutschland ausgelöst. Gleiches gilt, wenn zwar der Erblasser oder Schenker weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, eines dieser Kriterien aber durch den Erben oder Beschenkten erfüllt wird.