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Dokument-ID: 881584
6.1.3 Verkürzter Pflichtteil und Folgen einer Enterbung (§ 729 ABGB)
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Gem Abs 1 haben Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn sie durch ein Testament des Verstorbenen verkürzt sind. Eine Verkürzung liegt dann vor, wenn der Verstorbene den Pflichtteilsberechtigten überhaupt nicht bedacht hat oder ihm als Pflichtteil nicht die entsprechende Pflichtteilsquote (§ 759) zuweist.