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Dokument-ID: 692740
2.2 Steuerpflichtige Vorgänge
Der Erbschafts- und Schenkungsteuer unterliegende Vorgänge sind in § 1 I ErbStG genannt. Die Aufzählung ist abschließend, sodass andere steuerpflichtige Tatbestände ausgeschlossen sind. Danach sind steuerpflichtig