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Dokument-ID: 866684
6.3.7 Die Stellung des Ehegatten im finnischen Erbrecht
Allgemeines
In der gesetzlichen Erbfolge nach finnischem Recht kommt dem überlebenden Ehegatten eine verhältnismäßig starke Stellung zu. Dies unter anderem auch deshalb, weil der überlebende Ehegatte zunächst aus der ehelichen Güterteilung im Zuge der tasinko/avvittring und sodann (potenziell) im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens ein zweites Mal im Zuge der gesetzlichen Erbfolge Vermögen erhält.