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Dokument-ID: 866710
6.4 Das finnische Verlassenschaftsverfahren
Der Nachlass als juristische Person und seine Anteilseigner
Auch das finnische Erbrecht behandelt den ruhenden Nachlass als eine juristische Person. Als dessen Nachlassbeteiligte kommen gesetzliche und gewillkürte Erben in Betracht, der überlebende Ehegatte außerdem selbst dann, wenn er weder gesetzlicher noch gewillkürter Erbe ist, er aber Ansprüche aus der tasinko/avvittring hat und diese noch nicht erfolgt ist (PK/ÄB 18:1.1).