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Dokument-ID: 881851
6.4.2 Außerordentliches Erbrecht der Vermächtnisnehmer (§ 749 ABGB)
Anwendungsfall
Das Erbrecht der Legatare tritt immer dann ein, wenn die gesetzlichen Erben aus welchen Gründen immer nicht zum Nachlass gelangen, daher auch in dem Fall, dass sie durch den Erblasser durch ein so genanntes negatives Testament ausgeschlossen wurden (OGH 5 Ob 168/70).