4.3.5 Schenkung auf den Todesfall
Die Schenkung auf den Todesfall ist eine Schenkung unter der Bedingung, dass der Geschenknehmer den Geschenkgeber überlebt. Es handelt sich um eine Einzelrechtsnachfolge, die gem § 7:53 Abs 2 Ptk nur über Vermögenswerte zulässig ist, die im Fall eines Testaments als Sachvermächtnis angesehen werden würden. Auf die Schenkung auf den Todesfall sind die Bestimmungen über die Schenkung (§§ 6:235 ff Ptk) anzuwenden, wobei die Formerfordernisse des Erbvertrages einzuhalten sind. Die Übereignung findet im Zeitpunkt des Todes des Geschenkgebers statt.