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Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.1 Kodifikation

Die maßgebliche Rechtsquelle für das ungarische Erbrecht stellt das (neue) Bürgerliche Gesetzbuch (ung. Polgári Törvénykönyv – Ptk) dar, das als V. Gesetz aus 2013 am 15.03.2014 in Kraft getreten ist und das zuvor im IV. Gesetz aus 1959 kodifizierte Bürgerliche Gesetzbuch (Ptk 1959) abgelöst hat. Es handelt sich um eine komplette Neukodifikation des ungarischen bürgerlichen Rechts, das die Regelungen zum Erbrecht in seinem 7. Buch enthält. Die Nummerierung der einzelnen Bestimmungen erfolgt dergestalt, dass die einzelnen Paragrafen jedes Buches des Bürgerlichen Gesetzbuches (in der Folge abgekürzt Ptk) jeweils mit 1 beginnen, sodass zur Klarstellung die Nummer des jeweiligen Buches dem Paragrafen vorangestellt ist. Die Bestimmungen des Erbrechts werden daher mit § 7:… Ptk angegeben.

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