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Dokument-ID: 866520
5.3.2 Rechtsquellen und Charakteristika des schwedischen materiellen Erbrechts
Rechtsquellen
Zentrale Rechtsquelle des schwedischen Erbrechts ist das Erbgesetz (Ärvdabalk 1958:637). Es ersetzte ein früheres Gesetz aus dem Jahr 1928 (zu dessen revolutionären Neuerungen siehe oben in der historischen Einleitung). Neben dem Ärvdabalk von rechtlicher Bedeutung für das System des materiellen Erbrechts sind vor allem das Ehegesetz (Äktenskapsbalk 1987:230) und das Elternschaftsgesetz (Föräldrabalk 1949:381).