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Dokument-ID: 1016069
3.7 Nachtragserbteilung
Übertragung binnen 10-Jahres-Frist
Vorbemerkung: Vgl zur Nachtragserbteilung auch die unter den Ausführungen zur Nachtragserbteilung nach dem AnerbenG angeführte Judikatur (insbesondere OGH 26.11.2008, 6 Ob 275/07w), die sich auf das AnerbenG, das Kärntner ErbhöfeG sowie das Tiroler HöfeG gleichermaßen bezieht.