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Dokument-ID: 1235059
3.4.3 Auftrag auf den Todesfall
Ein effektives rechtliches Instrument für Personen, die den Umgang mit ihren digitalen Gütern nach ihrem Ableben regeln möchten, kann ein so genannter Auftrag auf den Todesfall sein. Dazu muss die verfügende Person eine andere Person mit der Vornahme einer Rechtshandlung letztwillig beauftragen.