3.1 Einleitung
Die EuErbVO (im Volltitel „Verordnung [EU] Nr 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses“) gilt für alle Todesfälle, die sich nach dem 17.08.2015 ereignen. Im Folgenden soll ein Überblick über die wesentlichen Inhalte der EuErbVO gegeben werden. Der gesamte Verordnungstext ist mit einem Kurzkommentar in Reg 4 wiedergegeben.