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Dokument-ID: 1080773
11.4 Überlegungen, die für die Gründung einer eigennützigen Privatstiftung sprechen
- Vorhandensein seines großen Privatvermögens in den unterschiedlichsten Sparten (zB Liegenschaften, Wertpapiere)
- Es sollen mehrere Zwecke erreicht werden, wobei der Stifter sowohl zu seinen Lebzeiten als auch nach seinem Tod (durch erfahrene Dritte) durch eine straffe Stiftungsorganisation mit Vorbehalt von Stifterrechten möglichst lange seinen Einfluss auf die Durchsetzung des Stifterwillens wahren möchte bzw sein Stifterwillen nachwirken soll. Mit einer letztwilligen Verfügung überlässt er dem eingesetzten Erben die Verantwortung über das hinterlassene Vermögen. Gemachte Auflagen oder Bedingungen sind mangels Vorhandenseins einer hinter dem Erblasserwillen stehenden Institution schwer durchsetzbar und kontrollierbar.
- Der Stifterwillen und der Zweck des Vermögenserhalts lassen sich aufgrund der Familiensituation mit einer letztwilligen Verfügung nicht vollziehen.
- Fortführung eines Unternehmens und Gewährleistung einer Kontinuität der Fortführung des Unternehmens.