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Dokument-ID: 1093328
7.2.8 Notwendiger Unterhalt des Pflichtteilsberechtigten (§ 777 ABGB)
Notwendiger Unterhalt
Einem enterbten, erbunwürdigen oder pflichtteilsgeminderten Pflichtteilsberechtigten steht der notdürftige Unterhalt zu.
Ein Anspruch auf Leistung des notdürftigen Unterhaltes kann schon begrifflich nur dann bestehen, wenn der Anspruchswerber außerstande ist, selbst ein Einkommen in der Höhe des Existenzminimums bei den im Einzelfall bestehenden Verhältnissen zu verdienen (RS0047620 = OGH 22.09.1964, 3 Ob 104/64).