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Dominik Rammelmüller | Praxiswissen | Fachbeitrag

25.9 Steuerliche Auswirkungen der Testamentsvollstreckung

In Österreich gibt es seit 01.08.2008 keine direkte Erbschaftssteuer mehr, die ein Testamentsvollstrecker im Rahmen der Verwaltung der Verlassenschaft entrichten müsste. Sehr wohl aber fällt bei der Übertragung von Immobilien im Erbrechtswege die Grunderwerbsteuer an. Überdies wird bei der längerfristigen Verlassenschaftsverwaltung der verwaltende Testamentsvollstrecker zur Entrichtung der laufend anfallenden Steuern und Abgaben im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben verpflichtet sein.

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