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Dokument-ID: 866704
6.3.17 Zeitliche Begrenzung (materiellrechtlicher) erbrechtlicher Ansprüche
Ansprüche der Nacherben qua gesetzlicher Erbfolge gegen den Empfänger einer lebzeitigen, unentgeltlichen Zuwendung des Erblassers auf Rückzahlung der Zuwendung (siehe hiezu weiter oben zum gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten) verjähren ein Jahr nach Abschluss der Inventarisierung des Nachlasses, spätestens jedoch zehn Jahre nachdem die Zuwendung geleistet wurde (PK/ÄB 3:3).