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Dokument-ID: 1016061
3.5 Vereinbarte Übernahme des Ehegatten- oder Elternteil-Kind-Erbhofes
§ 10 Kärntner ErbhöfeG räumt bei Miteigentumshöfen dem überlebenden Ehegatten oder in gerader Linie Verwandten die Möglichkeit ein, sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der gewillkürten Erbfolge den gesamten Erbhof einem anderen Miterben zu übergeben (RV Kärnten 1989, 13).