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Dokument-ID: 1093356
11.7.4 Zusatzurkunde
Die Stiftungszusatzurkunde kann Regelungen iSd § 9 Abs 2 Z 9 bis 14 PSG enthalten. Die Stiftungszusatzurkunde wird zwar dem Firmenbuchgericht nicht offengelegt, doch ist das Datum der Zusatzurkunde anzumelden und einzutragen sowie jede Änderung der Zusatzurkunde.