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Dokument-ID: 1172603
21.12.3 Exkurs: Internationale Adoptionen
Die (internationale) Zuständigkeit der österreichischen Gerichtsbarkeit in Zusammenhang mit der Bewilligung einer Adoption, ihrem Widerruf oder ihrer Aufhebung ergibt sich darüber hinaus grundsätzlich aus § 113b JN. Demnach ist die (internationale) Zuständigkeit der österreichischen Gerichte für die Bewilligung der Annahme an Kindes statt zunächst dann gegeben, wenn