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Dokument-ID: 1108442
3.11 Zusammenfassende Übersicht – rechtliche Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgecheck bzw -dialog)
Das StVfG verpflichtet sowohl die aufklärenden Ärzte wie auch die dokumentierenden Notare oder Mitarbeiter von Patientenvertretungen, die sterbewillige Person auf die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung oder auf andere Vorsorgeinstrumente, insbesondere Vorsorgevollmacht und Vorsorgedialog, hinzuweisen.