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Dokument-ID: 866696
6.3.13 Die letztwillige Verfügung („testamentti/testament“)
Auch nach finnischem Recht ist das Testament eine einseitige, nicht empfangsbedürftige, widerrufliche und formgebundene Erklärung von Todes wegen. Als rechtsgeschäftliche Willenserklärung bedarf sie zu ihrer Gültigkeit der Testierfähigkeit des Erklärenden.