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FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.3 Aktuelle Rechtsprechung – Jahr 2024

Erbunwürdigkeit und Begehung im Familienkreis gem § 166 StGB

OGH 20.02.2024, 2 Ob 200/23k

Auch im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 ist bei Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen den Erblasser die Privilegierung des § 166 StGB zu beachten. Im Fall der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung gegen die Verlassenschaft ist § 539 ABGB zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen teleologisch dahin zu reduzieren, dass Erbunwürdigkeit nur dann eintritt, wenn auch die Tatbegehung zum unmittelbaren Nachteil des Erblassers unter Beachtung des § 166 StGB zu Erbunwürdigkeit führen würde.

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