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Dokument-ID: 1261376
25.6 Rechtsbeziehungen zu Erben und Vermächtnisnehmern
Der Testamentsvollstrecker vertritt letztlich die Interessen der verstorbenen Person, die ihn auch letztwillig eingesetzt hat. Aus dieser besonderen Rechtsposition können aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage Spannungen im Verhältnis zu den Erben bzw Vermächtnisnehmern entstehen. Daher stellt sich ganz allgemein die Frage, wie sich deren Rechtsbeziehungen zueinander darstellen.