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Dokument-ID: 882026
7.4.3 Haftung des pflichtteilsberechtigten Geschenknehmers (§ 791 ABGB)
Anwendungsbereich
Ein konkret pflichtteilsberechtigter Geschenknehmer haftet einem verkürzten Pflichtteilsberechtigen nur insoweit, als er selbst mehr als den ihm bei Berücksichtigung der hinzuzurechnenden Schenkung gebührenden Pflichtteil erhalten hat.