© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 866706

Felix Karl Vogl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.18 Die Stellung des überlebenden Lebensgefährten („efterlevande sambo“) in der Rechtsnachfolge von Todes wegen

Nach dem Gesetz über die Auflösung des gemeinsamen Haushaltes von Lebensgefährten (Gesetz 2011/26) gelten als Lebensgefährten im Sinne dieses Gesetzes Personen, welche im gemeinsamen Haushalt wohnen, wenn dieser gemeinsame Haushalt seit zumindest fünf Jahren besteht oder wenn der gemeinsame Haushalt zwar noch nicht seit fünf Jahren besteht, sie aber ein gemeinsames Kind haben oder sie sonst für ein Kind gemeinsam obsorgeberechtigt sind. Verheiratete Personen können jedoch niemals Lebensgefährten im Sinne dieses Gesetzes sein (Gesetz 2011/26 3 §).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop