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Dokument-ID: 1108552
3.2.1 Aufhebung letztwilliger Verfügungen durch Errichtung einer späteren Verfügung
Der III. Teil des zwölften Hauptstückes des ABGB (§§ 713 bis 726) widmet sich der Aufhebung letztwilliger Verfügungen, wobei auf einer weiteren Ebene vier Unterarten zu unterscheiden sind.