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Felix Karl Vogl | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2.1 Rechtsquellenkunde des erbrechtlichen IZPR und IPR Finnlands

Wichtigste Rechtsquelle des erbrechtlichen IZPR und IPR Finnlands ist mittlerweile die EuErbVO (VO ABl 650/2012 vom 4. Juli 2012), welche auf sämtliche Todesfälle anzuwenden ist, die sich ab inklusive dem 17. August 2015 ereignen. Weitestgehend nach nationalem finnischem Recht zu beurteilen sind nur noch noch „Altfälle“, also Todesfälle, die sich vor dem 17. August 2015 ereignet haben. Im Bezug auf das Kollisionsrecht und die internationale Zuständigkeit finnischer Gerichte in erbrechtlichen Angelegenheiten von Bedeutung ist für diese „Altfälle“ vor allem das 26. Kapitel des finnischen Erbgesetzes (Finnisch: Perintökaari [PK]; Schwedisch: Ärvdabalk [ÄB]; Gesetz 1965/40). Dieses Kapitel diente im Zeitpunkt seiner Erlassung der Umsetzung der „Konvention von Kopenhagen zwischen Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden über Erbe, Testament und Nachlassbestimmung aus dem Jahr 1934“ (sog „Nordische Nachlasskonvention“) sowie des Haager Erbrechtsübereinkommens. • [Fußnote: Von Knorre/Mincke in ihrem Länderbericht Finnland, in: Süß (Hrsg), Erbrecht in Europa 467 ff Rz 1.] 

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