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Dokument-ID: 882011
7.3.11 Bewertung der Schenkung (§ 788 ABGB)
Vermögensopfertheorie
Für die Hinzu- und Anrechnung des Geschenkes ist dessen Wert maßgeblich. Das Geschenk ist auf den Zeitpunkt zu bewerten, in dem die Schenkung wirklich gemacht wurde. Die Schenkung ist zu dem Zeitpunkt wirklich erfolgt, zu welchem vom Verstorbenen das Vermögensopfer erbracht wurde. Nicht relevant ist der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes.