© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1108438

FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7 Dokumentation der Sterbeverfügung, Meldung ans Sterbeverfügungsregister

Kurzüberblick

Dokumentierende Personen iSd StVfG sind jene Personen, vor denen Sterbeverfügungen errichtet werden können, das sind Notare oder rechtskundige Mitarbeiter von Patientenvertretungen. Vor der Dokumentation müssen dokumentierende Personen das Vorliegen einer alten Sterbeverfügung oder eines bereits erfolgten Bezugs eines letalen Präparats prüfen und sich vergewissern, dass die ärztliche Aufklärung ausreichend erfolgte. Nach einer nochmaligen Belehrung über die Möglichkeit einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht haben dokumentierende Personen die Erfüllung der formalen und materiellen Voraussetzungen des StVfG zu bestätigen und dabei auch bekräftigen, dass keine Zweifel am Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung der Sterbeverfügung bestehen. Liegen Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person vor, muss die Dokumentation abgelehnt werden. Durch die Übermittlung unter anderem auch der Identifikationsdaten der sterbewilligen Person an das Sterbeverfügungsregister wird Apothekern wie auch Strafverfolgungsbehörden, die einem Todesfall durch ein Präparat nachgehen, eine verlässliche Identifizierung ermöglicht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Handbuch Erbrecht in unserem Shop! Zum Shop